Bibliotheksordnung der Bücherei am Dom
Die Bibliothek „Bücherei am Dom“ ist eine öffentliche Einrichtung und allen zugänglich. Kinder im Vorschulalter sollen von einer Erwachsenden/einem Erwachsenen begleitet werden.
Die Nutzung der Bibliothek ist grundsätzlich kostenlos.
Die Öffnungszeiten der Bibliothek richten sich weitgehend nach den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer. Sie werden am Eingang der Bibliothek angeschlagen.
Bibliotheksausweis und Ausleihe
Nach Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises kann sich jede interessierte Person in die Bibliothek einschreiben. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren muss das Einschreibeformular von einem/einer Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.
Die Medien dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Jede Änderung des Wohnsitzes und weiterer Daten muss der Bibliothek mitgeteilt werden.
Essen und Trinken ist in der Bibliothek nicht erlaubt. Außerdem sind alle Benutzerinnen und Benutzer aufgefordert, sich so ruhig als möglich zu verhalten.
Medienangebote und Leihfristen
Es gelten folgende Fristen:
- für Bücher, Hörbücher und Spiele: 4 Wochen
- für DVDs und Zeitschriften: 2 Wochen
Die Leihfrist kann bis zu 2 mal, im Online-Katalog, per E-Mail oder telefonisch, verlängert werden, sofern keine Vormerkung für das Buch oder das Medium vorliegt.
Entlehnte Medien können vorgemerkt werden. Außerdem kann ein E-Book-Reader ausgeliehen werden, mit dem man elektronische Medien (z.B. aus biblio24) selbst ausleihen kann. (Onleihe). Dafür gilt die Benutzungsordnung der divibib GmbH.
Verzugsgebühren und Mahnspesen
Bei verspäteter Rückgabe werden, beginnend mit dem 7.Tag nach Verfall der Leihfrist, folgende Verzugsgebühren von 0,25 € pro Woche eingehoben.
Für DVDs werden ab dem 5. Versäumnistag 0,25 € täglich eingefordert.
Die Mahnung erfolgt über SMS.
Haftung
Die Medien müssen sorgfältig behandelt werden. Der Verlust sowie eine eventuelle Beschädigung ist dem Bibliothekspersonal zu melden. Beschädigte, verlorene und nicht zurückgegebene Medien sind zu ersetzen. Beschädigungen dürfen nicht selbst behoben werden.
Grundsätzlich ist der Neuwert des Mediums zu ersetzen. Sollte das Medium nicht mehr erhältlich sein, so ist der Anschaffungswert oder der antiquarische Wert, je nachdem, welcher Wert höher ist, zu ersetzen.
Für das mutwillige Beschädigen von Medien (z. B. das Heraustrennen von Artikeln aus Zeitschriften oder Unterstreichungen in Büchern) behält sich die Bibliothek „Bücherei am Dom“ rechtliche Maßnahmen vor, abhängig vom Ausmaß der Beschädigung. Diese Maßnahmen reichen vom mündlichen Verweis bis hin zum Verbot der Nutzung der Bibliothek.
Durch ihre/seine Unterschrift auf dem Formular zur Ersteinschreibung bindet sich die Benutzerin/der Benutzer an die geltende Bibliotheksordnung. Etwaige Änderungen an der Bibliotheksordnung werden durch Aushang in der Bibliothek und Veröffentlichung auf der Homepage der Bibliothek bekannt gegeben.
Bozen, am 24.01.2018 die Vorsitzende des Bibliotheksrates
Dr. Sylvia Hofer