Die Bibliotheken im Bibliotheksdienst Eppan bieten die Möglichkeit, Internet zu benutzen.
Die vorliegende Verordnung legt die Vorschriften für die Benutzung des Internet fest.
Art. 1: Benutzung des Computers
Nur mit Erlaubnis des Personals darf der Computer eingeschaltet werden.
Die Computerkonfiguration darf nicht verändert werden.
Internet ist ein offener Informationskanal und nicht kontrollierbar. Deswegen kann die Bibliothek für die Art oder Qualität der Informationen keine Haftung übernehmen.
Art. 2: Wer Internet benutzen darf
Der Benutzer muss dem Bibliothekspersonal den Anfang und die Beendigung der Verbindung mitteilen.
Benutzer unter 18 Jahren müssen die Zustimmung der Eltern vorweisen oder von Erwachsenen begleitet sein.
Die Benutzer müssen selbst die notwendigen Grundkenntnisse für die Benutzung von Internet haben. Das Bibliothekspersonal steht dafür nicht zur Verfügung.
Art. 3:
Internet steht für die Benutzung während der Öffnungszeiten zur Verfügung.
Art. 4: Korrekte Benutzung der Verbindung.
Die Internetverbindung darf nicht zu Geschäftszwecken benutzt werden.
Art. 5: Druck und Überspielen von Dateien
Die Benutzer können maximal 20 DIN-A4-Blätter ausdrucken. Die Preise liegen in den Bibliothek auf.
Art. 6: Tarife für die Benutzung des Internet
Die Tarife für die Benutzung hängen in der jeweiligen Bibliothek aus.
Art. 7: Es dürfen keine Computerspiele installiert werden.
Eine Nutzung von Internet in einer Form, die dem Auftrag der Bibliothek widerspricht (rechtswidrige Seiten) führt zum Abbruch der Sitzung.
Art. 8:
Bei Nichteinhaltung der in dieser Ordnung festgelegten Regeln sind folgende Maßnahmen möglich:
- Unterbrechung der Internetsitzung
- Aussetzung oder Ausschluss von der Möglichkeit, den Internetdienst zu benutzen.