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Die Bibliotheksordnung

1. Die Öffentliche Bibliothek Eppan ist für jeden zugänglich.
Kinder im Vorschulalter sollen von einem Erwachsenen begleitet sein.

2. Jeder Benützer darf die gewünschten Bücher und Medien selbst aus den Regalen nehmen und sie an einem Lesetisch benützen. Werden sie nicht ausgeliehen, sind sie wieder an ihren richtigen Platz zurückzustellen. Die Bibliotheksbesucher können an den Tischen lesen und studieren ohne jedoch durch den Bibliotheksaufenthalt andere Besucher durch Lärm oder ungehaltenes Benehmen zu stören.
Wer gegen diesen Grundsatz verstößt, kann durch folgende Maßnahmen von der Bibliothek verwiesen werden:
a) einmalige mündliche Ermahnung;
b) schriftliche Mahnung wegen ungebührenden Verhaltens an den Betreffenden und zur Kenntnis an die Eltern;
c) schriftliche Mitteilung über das Aufenthaltsverbot in der Bibliothek an den Betreffenden und zur Kenntnis an die Eltern;
Der Benutzer haftet für verursachte Schäden an Büchern und Medien (auch durch Unterstreichen, Hineinschreiben usw.).


3. Der Großteil der Bücher und Medien wird auch außer Haus verliehen.

a) Einschreibung
Der Benutzer muss sich zur Ausleihe an das Bibliothekspersonal wenden. Nach Vorlage eines mit Lichtbild und Adresse versehenen Ausweises wird dem Benützer ein Leseausweis ausgestellt. Für Kinder und Jugendliche bis zu 14 Jahren haften die Eltern durch die Unterschrift auf dem Einschreibeformular. Für die Entlehnung von Büchern und Medien muss der Leseausweis vorgelegt werden.

b) Leihfrist und Verzugsgebühren
Verleihfrist für: Bücher 4 Wochen; Zeitschriften, CDs,  Spiele, DVDs und CD-ROMs 2 Wochen;
Eine Verlängerung der Leihfrist ist auf Ansuchen, auch telefonisch, möglich, sofern keine Vormerkung für das Buch oder Medium vorliegt.
Bei häufig gebrauchten Werken kann fallweise auch eine kürzere Leihfrist vorgesehen werden. Bestimmte Werke (Lexika, aktuelle Nummern von Zeitschriften) werden nicht verliehen.
Die Entlehnung ist grundsätzlich kostenlos.
Bei verspäteter Rückgabe werden folgende Versäumnisgebühren verlangt:
Für jede angefangene Woche 0,25 Euro je Medium; bei DVDs 0,50 Euro je Tag.
Ab vier Wochen 0,25 Euro für jede angefangene Woche 2,5 Euro für die schriftliche Mahnung. Ab sechs Wochen Entlehnverbot und eventuell rechtliche Schritte.
Der Ausleihbeamte ist verpflichtet, diese Weisung streng einzuhalten.

c) Vormerkungen
Entlehnte Bücher können vom Ausleihbeamten oder auch selbst vorgemerkt werden. Das Buch wird nach Rückgabe eine Woche für den vorgemerkten Leser bereitgehalten.

d) Fernleihe
Die Bibliothek besorgt Bücher aus anderen Bibliotheken für die Dauer von drei Wochen. Die internationale Fernleihe wird mittels der Landesbibliothek „Dr. Tessmann“ bzw. die Stadtbibliothek Bozen erledigt. Hierbei entstehende Kosten werden dem Benützer angerechnet.

e) Allgemeine Bestimmungen:
Der Verlust und die Beschädigung von Büchern oder Medien ist sofort zu melden. Reparaturen werden vom Bibliothekspersonal ausgeführt. Jede Wohnungsänderung ist der Ausleihe sofort bekannt zu geben. Wer dies unterlässt, hat die Ermittlungskosten zu tragen.
Für die Neuausfertigung des Leseausweises bei Verlust oder Beschädigung ist der Anschaffungspreis von 2,00 Euro zu entrichten.
Es ist nicht gestattet, ausgeliehene Bücher und Medien weiterzugeben. Ebenfalls untersagt ist es, auf den Namen eines anderen auszuleihen. Im Ausnahmefall muss der Leserausweis des Dritten vorgelegt werden.
Nicht in der Provinz ansässige Bibliotheksbenützer können bei der Ausleihe von Büchern und Medien um die Hinterlegung einer Kaution angehalten werden.
Durch seine Unterschrift auf dem Anmeldeformular bindet sich der Benutzer an diese Bibliotheksordnung.
Die Preise für Fotokopien sind folgende:
DIN A4: 0,15 Euro; DIN A3: 0,30 Euro; DIN A4 farbig: 0,60 Euro