I. Allgemeine Bestimmungen
1. Die Öffentliche Bibliothek Jenesien ist für alle Interessierten kostenlos zugänglich. Kinder im Vorschulalter sollten von einer verantwortlichen Person begleitet und beaufsichtigt.
2. Bei der ersten Entlehnung werden die persönlichen Daten des/r Benutzer/s/in aufgenommen. Adressänderungen sollen mitgeteilt werden.
3. Die Benutzer/innen haben freien Zugang zu allen verfügbaren Medien.
4. Die Benutzer/innen sind angehalten in der Bibliothek störendes Verhalten zu vermeiden.
5. Das Mitbringen von Tieren ist untersagt, ebenso wie das Essen und Trinken.
6. Die Benutzer/innen haften für jede Beschädigung von Bibliothekseinrichtungen und Medien.
7. Alle Benutzer/innen müssen sich an die vorliegende Bibliotheksordnung halten.
8. Kopierdienst: Kopiert werden überwiegend Medien aus der Bibliothek, wobei nicht mehr als 15 % eines Werkes kopiert werden dürfen (siehe Art. 68 des Gesetzes 633/1941, abgeändert durch den Art. 2 des Gesetzes 248/2000 betreffend den Schutz des Urheberrechts). Ein Unkostenbeitrag wird eingehoben.
9. Internetdienst: Die Bibliothek bietet den Bibliotheksnutzern einen Internet-PC, der während der Öffnungszeiten der Bibliothek und auf Vormerkung genutzt werden kann. Die Internetnutzung ist in einer eigenen Internetverordnung festgeschrieben.
II. Ausleihe/Nutzung der Medien in den Räumlichkeiten der Bibliothek
1. Alle Medien können kostenlos genutzt und ausgeliehen werden. Die Gebühren für die Internetnutzung sind in der Gebührenordnung festgeschrieben.
2. Nicht entlehnbar sind speziell gekennzeichnete Nachschlagewerke und die Tageszeitungen.
3. Der Benutzer ist für jede Beschädigung der Medien verantwortlich und ist verpflichtet diese zu ersetzen.
4. Reparaturen werden von den Bibliotheksmitarbeiter/innen vorgenommen.
5. Der Benutzer ist weiteres verpflichtet, den Verlust von Medien sofort zu melden und diese zu ersetzen.
6. Das Ausleihen von Medien an Dritte ist untersagt.
7. Die Ausleihfrist für Bücher und Hörbücher beträgt vier Wochen. Auf Anfrage wird die Ausleihfrist verlängert.
8. Zeitschriften, Spiele, CDs, Videos, DVDs und MCs können für zwei Wochen ausgeliehen werden; die Ausleihfrist der Medien kann um zwei Wochen verlängert werden.
9. Bei verspäteter Rückgabe der Medien muss der Benützer eine Mahngebühr entrichten. Die Höhe der Gebühren ist in der Gebührenordnung festgelegt.
10. Gebührenordnung: Die Gebühren werden vom Bibliotheksrat festgelegt.
Die Bibliotheksordnung wurde mit einstimmigem Beschluss des Bibliotheksrates am 08.11.2011 genehmigt.