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Infos

Die Öffentliche Bibliothek Lana ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Lana, die zu Ihrer Information, zur Aus- und Weiterbildung, zum Studium, zur Freizeitgestaltung und zur Unterhaltung dient.

Ausleihfristen

  • Bücher und Wanderkarten     30 Tage
  • Zeitschriften, Spiele,
    Hörbücher, CDs, DVDs             14 Tage

 

Ausleihzahlen
Es gibt keine Begrenzungen der Ausleihmenge.

 

Verlängerungen
Verlängerungen sind auf Anfrage möglich, sofern die jeweiligen Medien nicht vorgemerkt sind.
Die Verlängerungen zählen ab dem Verlängerungsdatum.

 

Anzahl der Verlängerungen:

  • Bücher                                             2mal
  • Karten, Zeitschriften,
    Spiele, Hörbücher,
    CDs, DVDs                                     1mal

 

Erinnerungsmail
BenutzerInnern, welche eine E-Mailadresse angeben, erhalten vor Fälligkeit der Medien eine Erinnerungsmail.

 

Vormerkungen
Vormerkungen sind möglich. Sobald die Medien zur Ausleihe bereit stehen, werden die Be-nutzerInnen telefonisch oder per SMS verständigt. Daraufhin müssen die Medien innerhalb einer Woche abgeholt werden.

 

Versäumnisgebühren
Bei verspäteter Rückgabe sind Versäumnisgebühren fällig. Sie betragen 0,15 Euro pro Öffnungstag und pro Medium, ab dem eingetragenen Rückgabedatum.

Die BibliotheksbenutzerInnen sind gebeten, die anfallenden Gebühren im Benutzerkonto an der Ausleihstation regelmäßig zu kontrollieren und an der Theke zu bezahlen.  

 

Mahnungen
Werden Medien nicht termingerecht zurückgebracht, wird eine Mahnung verschickt. In Abständen von 15 Öffnungstagen werden insgesamt 3 Mahnungen verschickt.

Die Mahngebühren betragen 1,00 Euro für die Normalbriefe und 6,50 Euro für die Einschreibebriefe.

 

Ersatzausweise
Der 1. Leserausweis ist kostenlos.
Ersatzausweise sind gebührenpflichtig:

  • 2. Ausweis – 2,00 Euro
  • 3. Ausweis – 3,00 Euro
  • 4. Ausweis – 4,00 Euro
  • etc.

 

Internet– und Computerregelung
Die Bibliothek Lana bietet an 3 PCs einen öffentlichen kostenlosen Internetzugang an.
Für BenutzerInnen unter 18 Jahren ist die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.

 

Wireless-Internet
Sowohl in der Bibliothek als auch auf dem Platz vor dem Gebäude besteht eine Internetfunkverbindung.
Der Dienst ist kostenlos.

 

Hausregeln
Um allen BesucherInnen einen angenehmen Aufenthalt in der Bibliothek zu ermöglichen, gibt es folgende Hausregeln:

 

Bibliotheksordnung
Die von der Marktgemeinde Lana unterhaltene Bibliothek ist eine gemeinnützige öffentliche Einrichtung, die der Information, der nutzbringenden Gestaltung der Freizeit und der allgemeinen und beruflichen Bildung dient.

Die Bibliothek ist für jeden frei zugänglich. Kinder im Vorschulalter sollen von einer verantwortlichen Person begleitet werden.

Die Öffnungszeiten der Bibliothek richten sich weitgehend nach den Bedürfnissen der Benutzer. Der Öffnungsplan ist am Eingang der Bibliothek aufgeschlagen.

Die Bibliothek stellt Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Karten, audiovisuelle Medien und Spiele zur Verfügung. Die Benutzer haben freien Zugang zu den Medien.

Die erzählenden Bücher für Erwachsene sind alphabetisch nach Autoren geordnet (weiße Signaturschilder), die Sachbücher dagegen systematisch nach Sachgebieten (blaue Signaturschilder).

Erzählende Bücher und Sachbücher für Kinder sind nach Interessenskreisen aufgestellt (rote Signaturschilder), ebenso die erzählenden Bücher für Jugendliche (gelbe Signaturschilder ). Die Sachbücher für Jugendliche dagegen sind systematisch nach Sachgebieten geordnet (blaue Signaturschilder mit blauem Punkt).

Mit Ausnahme der Lexika, besonders wertvoller Bücher und der jeweils letzten Zeitschriftennummern werden alle Bücher und Medien außer Haus verliehen. Die Ausleihe erfolgt über die Selbstverbuchung.

Bei der ersten Entlehnung wird kostenlos ein Leserausweis ausgestellt. Dieser enthält die persönlichen Daten des Benutzers, welche im Computer erfasst werden, sowie seinen persönlichen Strichcode und Chip.

Ab dem 2. Leserausweis wird eine Gebühr berechnet. Der Leserausweis ist bei jeder Entlehnung  vorzuweisen.

Die Änderung des Wohnsitzes muss der Bibliotheksleitung umgehend mitgeteilt werden.

Die Ausleihfrist beträgt für Bücher und Karten 30 Tage, für Spiele, Zeitschriften, Hörbücher, CDs und DVDs 14 Tage. Kommt der Benutzer der Rückgabepflicht nicht rechtzeitig nach, so wird ihm eine schriftliche Mahnung zugesandt. Eine Verlängerung der Leihfrist ist auf Anfrage möglich, sofern das Buch/Medium nicht bereits für einen anderen Benutzer vorgemerkt ist.

Es werden keine Entlehngebühren eingehoben, bei verspäteter Rückgabe jedoch die vom Bibliotheksrat festgelegten Versäumnisgebühren verlangt.

Die Bücher und Medien sind sorgfältig zu behandeln. Der Benutzer haftet für Schäden und für den Verlust.

Mit der Unterschrift auf der Lesererklärung zeigt sich der Benutzer mit der Bibliotheksordnung einverstanden. Für Minderjährige ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich.