Zutritt zur Bibliothek ab 06.08.2021:
Neue Verordnung und „grüne Bescheinigung“ (Nr. 28 vom 30.07.2021)
Für die Rückgabe und Ausleihe von Medien braucht es weiterhin keine „grüne Bescheinigung“, allerdings gelten in den Räumen der Bibliothek weiterhin alle gültigen Hygiene-und Abstandsregeln sowie Maskenpflicht für alle Besucher*innen ab 6 Jahren.
Der Aufenthalt in der Bibliothek soll kurz sein!
Für alle weiteren Tätigkeiten - beispielsweise längere Aufenthalte, das Lesen von Büchern und Zeitschriften - muss die „grüne Bescheinigung“ vorgelegt werden (ab 12 Jahren).