Bibliotheksordnung
Bibliotheksordnung
Die Bibliothek St. Martin ist eine öffentliche Einrichtung und allen zugänglich. Kinder im Vorschulalter sollen von einem Erwachsenen begleitet werden. Die Nutzung der Bibliothek ist grundsätzlich kostenlos.
Bibliotheksausleihe
Nach Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises kann sich jede interessierte Person in die Bibliothek einschreiben. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren muss das Einschreibeformular von einem/einer Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.
Die Medien dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Jede Änderung des Wohnsitzes muss der Bibliothek mitgeteilt werden.
Medienangebote und Leihfristen
Es gelten folgende Fristen:
- für Bücher und Zeitschriften: 4 Wochen
- für alle weiteren Medien: 2 Wochen
Bestimmte Medien (z. B. die aktuelle Ausgabe einer Zeitschrift) dürfen nicht entliehen werden.
Die Leihfrist kann bis zu 2 mal, im Online-Katalog, per E-Mail oder telefonisch, verlängert werden, sofern keine Vormerkung für das Buch oder Medium vorliegt.
Eingeschriebene Benutzerinnen der Bibliothek St. Martin steht die Ausleihe von elektronischen Medien der biblio24 zur Verfügung (Onleihe).
Verlängerungen
Verlängerungen sind auf Anfrage möglich, sofern die jeweiligen Medien nicht vorgemerkt sind. Die Verlängerungen zählen ab dem Verlängerungsdatum.
Anzahl der Verlängerungen
Bücher, Spiele, Hörbücher, CDs und DVDs 2mal
Erinnerungsmail:BenutzerInnern mit E-Mailadresse erhalten vor Fälligkeit der Medien eine Erinnerungsmail.
Vormerkungen
Entlehnte Medien können vorgemerkt werden. Sobald die Medien zur Ausleihe bereit stehen, werden die BenutzerInnen per E-Mail verständigt. Die vorgemerkten Medien müssen innerhalb einer Woche abgeholt werden.
Mahnungen
Werden Medien nicht termingerecht zurückgebracht, wird 2 mal per E-Mail eine Mahnung verschickt. Die dritte Mahnung erfolgt schriftlich, wobei eine Gebühr zu bezahlen ist. Ab einem offenen Betrag von € 10 wird das Leserkonto bis zur vollständigen Begleichung und Rückgabe der Medien gesperrt. In schwerwiegenden Fällen können auch rechtliche Schritte eingeleitet werden.
Kopieren und Drucken
Grundsätzlich werden unter Beachtung des Urheberrechtes bis zu 20 Kopien angefertigt. Es gelten folgende Gebühren:
- DIN-A4 SW: € 0,10
- DIN-A3 SW: € 0,20
- DIN-A4 farbig: € 0,25
- DIN-A3 farbig: € 0,50
Verhalten in der Bibliothek
Jeder Benutzer sollte sich so verhalten, dass er keinen anderen Benutzer stört (z.B. durch Lärm oder ungehaltenes Benehmen). Innerhalb des Gebäudes darf nicht geraucht werden. Der Gebrauch des Mobiltelefons für Gespräche ist nicht gestattet. Wer gegen diese Grundsätze verstößt, wird vom Bibliothekspersonal ermahnt und bei groben Verstößen gegebenenfalls der Bibliothek verwiesen.
Haftung
Die Medien müssen sorgfältig behandelt werden. Der Verlust, sowie eine eventuelle Beschädigung, ist dem Bibliothekspersonal zu melden. Beschädigte, verlorene und nicht zurückgegebene Medien sind zu ersetzen. Beschädigungen dürfen nicht selbst behoben werden. Grundsätzlich ist der Neuwert des Mediums zu ersetzen.
Für das mutwillige Beschädigen von Medien (z. B. das Heraustrennen von Artikeln aus Zeitschriften oder Unterstreichungen in Büchern) behält sich die Bibliothek St. Martin Maßnahmen vor, abhängig vom Ausmaß der Beschädigung. Diese Maßnahmen reichen vom mündlichen Verweis, bis hin zum Verbot der Nutzung der Bibliothek.
Durch seine Unterschrift auf dem Formular zur Ersteinschreibung bindet sich der Benutzer an die geltende Bibliotheksordnung. Etwaige Änderungen an der Bibliotheksordnung werden durch Aushang in der Bibliothek und Veröffentlichung auf der Homepage der Bibliothek mitgeteilt.
Leserwünsche
Leserwünsche können in das Leserwunschformular eingetragen werden oder online per E-Mail an die Bibliothek verschickt werden.