Ausleihen, Lesen und Verweilen OHNE Bescheinigung
Pflicht zum Tragen einer chirurgischen Maske
Mit der neuen Verordnung Nr. 10 vom 28.03.2022 ist der Zugang zur Bibliothek wieder ohne grüne Bescheinigung möglich! Es besteht die Pflicht zum Tragen einer chirurgischen Maske.
Bei Veranstaltungen in der Bibliothek muss man einen Super-Green-Pass vorweisen, sowie eine FFP2-Maske tragen.